Kritik an der Schufa

Die Schufa nimmt unter den Auskunfteien eine herausgehobene Stellung ein. Dies liegt an ihrer Beziehung zu den Banken und zur sonstigen kreditgebenden Wirtschaft und an dem Umfang ihrer Daten – der daher rührt, dass es in Deutschland nur schwer möglich ist, ein Bankkonto ohne Unterzeichnung der Schufa-Klausel zu erhalten. Bei Jedermann-Konten gibt es keine Verpflichtung, die Schufa-Klausel zu unterschreiben. Solche Guthabenkonten werden überwiegend vom Sparkassenverbund angeboten, da in einzelnen Bundesländern Sparkassengesetze eine Kontoführung für jedermann vorschreiben. Begründet wird das „Schufa-System“ mit dem Hinweis, dass es nicht nur der kreditgebenden Wirtschaft nützt, sondern auch den Verbraucher vor Überschuldung schützt, was allerdings als Entmündigung des Verbrauchers kritisiert wird.

Kritik an der Schufa kommt von Verbraucherschutzverbänden, Datenschützern und Rechtsanwälten:

Legitimation von Anfragen

Unzulässige Gefälligkeitsabfragen von Schufa-Daten z. B. durch einen bei einem Schufa-Vertragspartner beschäftigten Bekannten sind nicht zuverlässig zu verhindern. So berichtet das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in seinem 24. Tätigkeitsbericht über einen Fall, bei dem ein Geschäftsmann letztendlich über eine Wohnungsverwaltungsgesellschaft, welche Vertragspartner der Schufa ist, unberechtigterweise Schufa-Daten erhielt.

Scoring

Die Berechnung des Score-Wertes ist undurchsichtig und wird von der Schufa nicht offengelegt. Bis zum Jahr 2001 ist das Einholen einer Eigenauskunft als negatives Merkmal in das Scoring eingeflossen; nach massiven Protesten stellte die Schufa diese Praxis ein. Jeder Verbraucher kann bei der Schufa die Scoreübermittlung zu seiner Person untersagen. Ob dieser Antrag negative Auswirkungen auf eine spätere Kreditentscheidung hat, ist offen. Seit Anfang 2007 ist in der Eigenauskunft (online) der eigene Basis-Score-Wert in %-Werten zu sehen. Wesentlich ist jedoch der branchenspezifische Score-Wert, wie z.B. die Banken-Score bei Kreditentscheidungsprozessen und Kontoeröffnungen. Die Berechnung dieser Score ist kostenpflichtig und kann nur über einen sehr unzugänglichen Link auf der Schufa-Homepage angefordert werden.

Unter großer Kritik steht, dass das Einholen von Kreditangeboten als äußerst negatives Merkmal in das Scoring einfließt, wenn das Kreditinstitut bei der SCHUFA-Anfrage nicht den dafür vorgesehenen Anfragegrund „Anfrage Kreditkondition“ angibt. Diese illegale Praxis wird mit der aktuell vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesvorlage des Bundesinnenministeriums künftig verboten: Es “wird klargestellt, dass Daten über Verhaltensweisen des Betroffenen, die (im Rahmen eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses) der Herstellung von Markttransparenz dienen, (auch mit Einwilligung des Betroffenen) nicht zur zukünftigen Übermittlung an Auskunfteien übermittelt werden dürfen.

In der Vergangenheit wurden nämlich z. B. Anfragen von Betroffenen nach Kreditkonditionen bei verschiedenen Banken zur Informationsgewinnung gleichgesetzt mit mehrmaligen, auf einen konkreten Vertragsabschluss gerichteten Kreditanfragen, bei Auskunfteien eingemeldet und von diesen negativ bei der sog. Scorewertberechnung berücksichtigt. Diese Wertung widerspricht der Forderung nach Markttransparenz und dem Leitbild eines verantwortungsbewussten Kunden, der sich auf der Grundlage mehrerer vergleichbarer Angebote für oder gegen einen Vertrag entscheidet. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung ist die Übermittlung von Daten über Anfragen nach Kreditkonditionen zur Informationsgewinnung in den Datenbestand einer Auskunftei unzulässig.”

Gebühr

Die Rechtmäßigkeit des Entgelts der schriftlichen Eigenauskunft in Höhe von 7,80 EUR wird vielfach, vor allem von Verbraucherschützern, angezweifelt. Tatsächlich verhält es sich so, dass jeder betroffene Bürger gemäß § 34 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz einen klagbaren Rechtsanspruch auf eine schriftliche Eigenauskunft hat. Diese hat gemäß § 34 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz im Grundsatz entgeltfrei zu erfolgen. Eine Ausnahme hiervon macht § 34 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz lediglich insoweit, wie der Betroffene die Eigenauskunft wirtschaftlich zu seinen Gunsten nutzen kann. Eine wirtschaftliche Nutzbarkeit dürfte zumindest im Falle unerledigter negativer Merkmale in der Eigenauskunft (geplatzte, nicht getilgte Kredite; Eidesstattliche Versicherung) nicht ohne weiteres zu bejahen sein. Hinzu kommt, dass das genannte Entgelt von 7,80 EUR auch der Höhe nach vereinzelt in Frage gestellt wird.

Das Landgericht Berlin (Az.: 14 O 417/97; Urteil v. 14. Januar 1999) verurteilte die Schufa, an einen Kläger 6 EUR zurückzuzahlen, da das Entgelt für die Eigenauskunft, sofern dem Grunde nach zulässig, nur die tatsächlich anfallenden Kosten abdecken dürfe (§ 34 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz). Allerdings gibt es auch ein Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 29. Januar 2003 (82 C 344/02), das der Schufa den vollen Betrag für die Eigenauskunft zugesprochen hat. Die mündliche Eigenauskunft ist kostenlos. Sie ist aber nur in den in wenigen größeren Städten vorhandenen Schufa-Geschäftsstellen erhältlich.

Datenschutz

Angesichts der Bestrebungen der Schufa, sich neue Geschäftsfelder im Bereich Wohnungswirtschaft, Versicherungswirtschaft und Inkassounternehmen zu erschließen, warnten der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und einige Landesbeauftragte für den Datenschutz in einer gemeinsamen Presseerklärung (15. Mai 2003) vor einer Entwicklung der Schufa zu einer privatwirtschaftlich organisierten Zentraldatei. Laut Presseerklärung führt jede weitere Datenquelle “zu einem detaillierteren Persönlichkeitsprofil des betroffenen Menschen.” Der gläserne Bürger würde damit Realität.

Missbrauch

Es wurden zahlreiche Fälle bekannt, bei denen z.B. Telekommunikations-Unternehmen ihren Kunden mit einem Schufa-Eintrag drohten und diesen dann vornahmen, wenn diese wegen ausbleibender Leistungen den Vertrag kündigten. Bei widersprochenen Forderungen darf zwar gemäß den Schufa-Richtlinien kein Eintrag erfolgen, die Schufa prüft dies aber nicht selbst. Weist der Betroffene, vorzugsweise über einen Anwalt, der Schufa den erfolgten Widerspruch nach, dann löscht das Unternehmen den Eintrag zwar – der Rufschaden bleibt aber ggf. bestehen. Strafanzeigen gegen das meldende Unternehmen wegen Verleumdung nach § 187 StGB werden von den Staatsanwaltschaften regelmäßig eingestellt, mit der Begründung, der Verursacher – die einzelne Person in dem Unternehmen – sei kaum zu ermitteln. Der Forderung, dass die Schufa auch gegenüber den meldenden Unternehmen ein Qualitätsmanagement betreiben möge, ist sie bisher nicht nachgekommen.

Fehlerhafte Daten

Das Bundesverbraucherschutzministerium hat 2009 eine Studie über die Fehlerquoten verschiedener Auskunfteien erstellt und festgestellt, dass auch die Schufa eine sehr hohe Fehlerquote hat. Die Zeitschrift FINANZtest hat eine Untersuchung schon 2002 durchgeführt, und herausgefunden dass sehr viele Daten (69%) unvollständig, veraltet oder falsch waren.

Anfragen verschlechtern Scorewert
Datenspeicherung
Eigenauskunfz
Kritik an der Schufa
Löschung der Daten
Schufa Scoring (Score Verfahren)
Schufascore verbessern
Wann erfolgt ein Schufaeintrag

Nummernkonto
Autokredit ohne Schufa

Quelle: Wikipedia