Eigenauskunft
Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der Schufa über sie gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Kostenlos erteilen die Schufa-Geschäftstellen Auskunft allerdings nur mündlich. Eine schriftliche Eigenauskunft kann über das online Verbraucherportal der Schufa angefordert werden. Für die Anmeldung am Portal und damit die Möglichkeit, nach Authentifizierung im PostIdent-Verfahren online die eigenen Daten abfragen zu können, verlangt die Schufa eine einmalige Anmeldegebühr. Registrierte Nutzer des Portals können kostenpflichtig den UpdateService der Schufa abonnieren, um per email und/oder SMS über Änderungen oder Abfragen Ihrer Daten durch Vertragspartner der Schufa benachrichtigt zu werden und sich regelmäßig ihren Score mitteilen zu lassen.
Gegen ein (für registrierte Nutzer des Portals verringertes) Entgelt kann eine schriftliche Schufa-Verbraucherauskunft bestellt werden, die im Gegensatz zur vollständigen Schufa-Auskunft keine Angaben enthält, von wem die zum Nutzer gespeicherten Daten an die Schufa übermittelt wurden. Die Schufa-Verbraucherauskunft kann der Nutzer verwenden, um mit seinen eigenen verifizierten Daten für Vertrauen in seine Person zu werben, ohne seine Geschäftsbeziehungen offenlegen zu müssen.
Sollten der beantragenden Person unrichtige Daten auffallen, so kann sie sich an das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, ein Schufa-Verbraucherservicetelefon anzurufen.
Anfragen verschlechtern Scorewert
Datenspeicherung
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