Datenspeicherung
Die Schufa ermittelt die von ihr eingestellten Daten nur teilweise selbst. Im Regelfall liefern Banken und andere Vertragspartner Daten über ihre Kunden an die Schufa. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich. Einige Daten beschafft sich die Schufa selbst; z.B. Daten aus öffentlichen Quellen, etwa den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Ob diese Daten ohne Einwilligung des Betroffenen digitalisiert werden dürfen, gilt als umstritten. Einerseits handelt es beim Schuldnerverzeichnis um eine öffentliche Datenbank. Andererseits kritisiert der Datenschutz das Einstellen von Daten eines Gerichtes in eine rein privat betriebene Datenbank und deren Digitalisierung. Der Gesetzgeber hatte eine entsprechende Erlaubnis zugunsten der Auskunfteien aus einem Entwurf der EU-Datenschutzrichtlinie wieder entfernt, so dass man die Digitalisierung dieser Daten als unzulässig ansehen kann.
Liegt eine Einwilligung vor, speichert die Schufa neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften auch Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen („Positivmerkmale“) sowie Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen („Negativmerkmale“).
Inhalte [Bearbeiten]
Folgende Daten werden gespeichert:
Kontaktdaten:
* Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort
* aktuelle Anschrift sowie frühere Anschriften
Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts:
* Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit
* Eröffnung eines Girokontos
* ausgegebene Kreditkarten
* Einrichtung eines Telekommunikationskontos
* Kundenkonten des Handels, Versandhandels
Abweichendes Zahlungsverhalten:
* Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind
* Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
Missbrauch eines Kontos nach Nutzungsverbot
Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen:
* Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus dem Schuldnerverzeichnis)
* Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
* Beantragung/Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens (Privatkonkurs)
* Abweisung, Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse
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Die Höhe des Einkommens oder die Höhe des Kontostands werden nicht gespeichert.
Kürzel zur Speicherung der Merkmale in der SCHUFA:
EV: Eidesstaatl. Versicherung HB: Haftbefehl LP: Lohnpfändung SU: Suchauftrag VB: Vollstreckungsbescheid ZW: Zwangsvollstreckung IA: Insolvenzantrag GK: Kündigung Girokonto CA: Kreditkarte in Abwicklung SM: Scheckkartenmissbrauch
Anfragen verschlechtern Scorewert
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Kritik an der Schufa
Löschung der Daten
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Wann erfolgt ein Schufaeintrag